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   BFH, 22.11.1995 - II B 63/95   

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https://dejure.org/1995,13848
BFH, 22.11.1995 - II B 63/95 (https://dejure.org/1995,13848)
BFH, Entscheidung vom 22.11.1995 - II B 63/95 (https://dejure.org/1995,13848)
BFH, Entscheidung vom 22. November 1995 - II B 63/95 (https://dejure.org/1995,13848)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1996, 390
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 20.05.1988 - III R 151/86

    1. Zur Teilwertvermutung bei Anschaffung eines Wirtschaftsguts - 2. Verzicht auf

    Auszug aus BFH, 22.11.1995 - II B 63/95
    Auch in den Fällen, in denen Investitionszuschüsse gewährt werden, ist zu vermuten, daß der Teilwert den um die Absetzungen für Abnutzung verminderten Anschaffungs- oder Herstellungskosten entspricht (vgl. hierzu BFH-Urteile vom 20. Mai 1988 III R 151/86, BFHE 153, 566, BStBl II 1989, 269, und vom 30. November 1988 II R 237/83, BFHE 155, 140, BStBl II 1989, 183).
  • BFH, 30.11.1988 - II R 237/83

    1. Vermutung, daß der Teilwert eines Wirtschaftsguts seinen

    Auszug aus BFH, 22.11.1995 - II B 63/95
    Auch in den Fällen, in denen Investitionszuschüsse gewährt werden, ist zu vermuten, daß der Teilwert den um die Absetzungen für Abnutzung verminderten Anschaffungs- oder Herstellungskosten entspricht (vgl. hierzu BFH-Urteile vom 20. Mai 1988 III R 151/86, BFHE 153, 566, BStBl II 1989, 269, und vom 30. November 1988 II R 237/83, BFHE 155, 140, BStBl II 1989, 183).
  • BFH, 20.09.1989 - II R 96/86

    Bezuschußte Wirtschaftsgüter - Unrentabler Betrieb - Wiederbeschaffungskosten -

    Auszug aus BFH, 22.11.1995 - II B 63/95
    Der BFH hat sich in einer Vielzahl von Fällen mit der Frage befassen müssen, unter welchen Voraussetzungen im Einzelfall die Teilwertvermutung als entkräftet anzusehen ist, und dabei ausgeführt, daß auch bei bezuschußten Wirtschaftsgütern grundsätzlich von der sog. Teilwertvermutung, d. h. von den ungekürzten Anschaffungs- oder Herstellungskosten auszugehen ist (vgl. z. B. BFH-Urteile vom 20. September 1989 II R 96/86, BFHE 159, 95, BStBl II 1990, 206, und vom 17. Januar 1990 II R 64/87, BFHE 159, 359, BStBl II 1990, 367).
  • BFH, 18.05.1988 - II R 1/85

    Zum Abzug von Schulden im wirtschaftlichen Zusammenhang mit einer inländischen

    Auszug aus BFH, 22.11.1995 - II B 63/95
    Eine Divergenz zum BFH-Urteil vom 18. Mai 1988 II R 1/85 (BFHE 154, 134, BStBl II 1988, 822) liegt schon deshalb nicht vor, weil das FG den Schuldabzug nicht wegen fehlenden wirtschaftlichen Zusammenhangs, sondern ausschließlich deshalb abgelehnt hat, weil eine Schuld am maßgeblichen Stichtag noch nicht bestanden hat.
  • BFH, 17.01.1990 - II R 64/87

    Ausgangspunkt für die sog. Teilwertvermutungen sind die nicht um

    Auszug aus BFH, 22.11.1995 - II B 63/95
    Der BFH hat sich in einer Vielzahl von Fällen mit der Frage befassen müssen, unter welchen Voraussetzungen im Einzelfall die Teilwertvermutung als entkräftet anzusehen ist, und dabei ausgeführt, daß auch bei bezuschußten Wirtschaftsgütern grundsätzlich von der sog. Teilwertvermutung, d. h. von den ungekürzten Anschaffungs- oder Herstellungskosten auszugehen ist (vgl. z. B. BFH-Urteile vom 20. September 1989 II R 96/86, BFHE 159, 95, BStBl II 1990, 206, und vom 17. Januar 1990 II R 64/87, BFHE 159, 359, BStBl II 1990, 367).
  • BFH, 14.06.2000 - X B 101/99

    Abgrenzung Herstellungs-/Erhaltungsaufwand bei Dacherneuerung

    Dass das FG auf der Grundlage dieser BFH-Rechtsprechung die konkrete Veranlassung der Erneuerungsaufwendungen im Streitfall in der beabsichtigten baulichen Erweiterung des Dachgeschosses gesehen hat, weil die Erweiterung ohne Dacherneuerung --wegen der Baufälligkeit des Dachs-- ausgeschlossen gewesen sei, ist unmittelbare Folge seiner auf den entschiedenen Fall bezogenen Tatsachenwürdigung, die nicht Gegenstand einer Divergenzrüge (BFH-Entscheidungen in BFHE 129, 313, BStBl II 1980, 211, und in BFH/NV 1995, 883) oder einer Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung sein kann (BFH-Beschlüsse vom 9. November 1994 II B 142/93, BFH/NV 1995, 489; vom 22. November 1995 II B 63/95, BFH/NV 1996, 390).
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